Als verhaltenstherapeutisch orientierte Psychotherapeutin behandle ich Erwachsene ab dem 18. Lebensjahr bei psychischen Problemen und Störungen nach ICD-10. Als Psychotherapeutin bin ich an die Schweigepflicht gebunden und Sie können sich sicher sein, dass Themen, die wir in der Psychotherapie besprechen, unsere Sitzungen nicht verlassen!
Das Richtlinienverfahren Verhaltenstherapie
Die Verhaltenstherapie geht davon aus, dass psychische Beschwerden das Ergebnis von bewussten und nicht-bewussten Lernprozessen sind. Zu Beginn der Behandlung wird deshalb gemeinsam mit Ihnen erarbeitet, welche Bedingungen Ihrer Lebensgeschichte und Ihrer aktuellen Lebenssituation zur Entstehung und Aufrechterhaltung der psychischen Symptomatik beigetragen haben und weiter wirksam sind. Sie werden zur aktiven Veränderung des Handelns, Denkens und Fühlens "im Hier und Jetzt" motiviert und angeleitet. Die Herangehensweise ist grundsätzlich sehr alltagsnah und transparent. Jeder Schritt im Prozess ist gut nachvollziehbar und häufig in konkreten Übungen umsetzbar. Dabei werden die bereits vorhandenen Ressourcen, Stärken und Fähigkeiten herausgearbeitet und für den Veränderungsprozess nutzbar gemacht. Das Gelernte soll in den Alltag übertragen werden, auch lange noch nachdem die Therapie beendet worden ist. Es handelt sich hierbei somit um "Hilfe zur Selbsthilfe".
Ich biete sowohl Einzelpsychotherapie als auch Gruppenpsychotherapie an. Eine effektive Therapie erfordert einen regelmäßigen Kontakt, idealerweise einmal pro Woche. Nach Indikation kann die Behandlung parallel im Einzel- und Gruppensetting durchgeführt werden.
Ablauf der Therapie im Einzelsetting
Eine Einzelpsychotherapie kann in verschiedene Phasen unterteilt werden, welche im Folgenden kurz umrissen werden:
1. Sprechstunde/Erstkontakt
Nach einer ersten Kontaktaufnahme per Telefon, Mail oder über das Kontaktformular, lernen wir uns zunächst in einem unverbindlichen Sprechstundentermin kennen und Sie haben die Möglichkeit, Ihr Anliegen zu schildern. Es können bis zu 6 Sprechstunden à 25min (oder 3 Sprechstunden à 50min) durchgeführt werden. In dieser Phase wird eingeschätzt, ob die von Ihnen beschriebenen Themen und Probleme einer Diagnose zugeordnet werden können, zu dem von mir angebotenen Therapieverfahren sowie dem Setting passen, und ob ich Ihnen einen Therapieplatz anbieten kann. In dieser Phase findet zudem auch eine Fragebogendiagnostik statt.
2. Probatorische Sitzungen
Das Wort „Probatorik“ leitet sich vom lateinischen „probare“ (etwas (aus-)probieren) ab. Da eine Psychotherapie vor Allem auf einer vertrauensvollen Therapeut-Patient-Beziehung fußt, wird in dieser Phase sowohl von Ihnen als auch mir geprüft, ob eine gute und tragfähige therapeutische Beziehung aufgebaut werden kann und wir gut zusammenarbeiten können. Auch werden in diesen Sitzungen weitere (organisatorische) Fragen geklärt, weitere Informationen über Ihre Biografie gesammelt, über Wirkung und Nebenwirkung der Therapie aufgeklärt, gemeinsame Therapieziele eruiert und der Behandlungsplan besprochen.
3. Behandlung/Therapie
Hier wird gemäß Ihrer Therapieziele die Behandlung durchgeführt. Psychotherapeutische Sitzungen dauern 50 Minuten und finden in der Regel einmal pro Woche statt. Phasenweise (z.B. in Krisensituationen) kann es jedoch notwendig sein, die Behandlungsstunden in kürzeren Abständen durchzuführen. Für die Behandlung einiger Angststörungen können für die Durchführung von Konfrontations- bzw. Expositionsübungen bei der Krankenkasse auch einige längere Therapieeinheiten von z.B. zwei bis drei Sitzungen am Stück, beantragt werden. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen für die Kurzzeittherapie 12 bis 24 Sitzungen, für die Langzeittherapie bis zu maximal 80 Sitzungen.
ggf. 4. Rückfallprophylaxe
Nach dem regulären Ende einer Psychotherapie können nach vorheriger Absprache noch einige psychotherapeutische Gespräche zur weiteren Stabilisierung durchgeführt werden.
Ablauf der Therapie im Gruppensetting
Auch vor dem Beginn einer Gruppentherapie finden eine oder mehrere Psychotherapeutische Sprechstunden sowie probatorische Sitzungen im Einzelsetting statt. Die Gruppentherapie wird ebenfalls wöchentlich angeboten, die Dauer beträgt 100min. Die Gruppengröße liegt üblicherweise bei sieben TeilnehmerInnen, die Therapie umfasst (je nach Bedarf) ca. 24 Sitzungen und wird vollständig von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen.
Kosten
Gesetzliche Krankenversicherung
Eine ambulante Psychotherapie durch einen approbierten und kassenzugelassenen Psychologischen Psychotherapeuten ist eine Regelleistung der gesetzlichen Krankenkassen. Sie haben als Patient die freie Wahl eines Vertragspsychotherapeuten und müssen lediglich jeweils bei Ihrem ersten Therapietermin zu Beginn eines jeden neuen Quartals ihre Krankenkassenkarte (Gesundheitskarte) zum Einlesen in der Praxis vorlegen. Eine Überweisung (z.B. von Ihrem Hausarzt) ist nicht mehr notwendig.
Die Kosten für das Erstgespräch sowie die ersten Sitzungen werden von Ihrer Krankenkasse ohne vorherige Antragstellung und Genehmigung übernommen, auch wenn es danach nicht zu einer Therapie kommen sollte. Wenn sich in diesen Gesprächen herausstellt, dass eine ambulante Psychotherapie aufgrund Ihrer Beschwerden sinnvoll und notwendig erscheint und Sie diese Therapie durchführen möchten, stelle ich den Antrag auf Kostenübernahme für die ambulante verhaltenstherapeutische Einzelbehandlung bei Ihrer zuständigen Krankenkasse.
Versicherte in der privaten Krankenversicherung/Beihilfe
Die meisten privaten Krankenversicherungen übernehmen bei approbierten Psychologischen Psychotherapeuten die Kosten für eine ambulante Psychotherapie ganz oder teilweise. Die Versicherungsbedingungen der einzelnen Privatkassen unterscheiden sich jedoch stark, weshalb Sie sich vor Beginn der ambulanten verhaltenstherapeutischen Einzelbehandlung darüber informieren sollten, in welchem Umfang Ihre private Krankenversicherung die psychotherapeutische Behandlung erstattet.
Für Angestellte im öffentlichen Dienst übernimmt in der Regel die Beihilfe nach ordnungsgemäßer Antragstellung ebenfalls anteilig die Kosten für eine ambulante Psychotherapie. Formulare für die Beantragung der Psychotherapie können Sie sowohl bei Ihrer Privatkasse, als auch bei der für Sie zuständigen Beihilfestelle anfordern.
Die Kosten für eine Psychotherapie richten sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), Abschnitt G, Psychotherapie.
Selbstzahler
Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit, die Kosten für eine Psychotherapie selbst zu übernehmen. In diesem Fall entfallen für Sie die Formalitäten im Rahmen einer Antragsstellung auf Kostenübernahme bei der Krankenversicherung. Die Kosten für eine Psychotherapie richten sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), Abschnitt G, Psychotherapie.